4 mit den teilweise abgewiesenen Beweisanträgen keinen Zusammenhang haben, argumentiert respektive beantragt sie am Streitgegenstand vorbei. Insoweit kann auf die Beschwerde ebenfalls nicht eingetreten werden (vgl. Anträge 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18). Es verbleibt die Prüfung des Ausstandsgesuchs gegen den Gesuchsgegner sowie des Gesuchs der Beschwerdeführerin um «amtliche Rechtsvertretung».