Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin, welche bis Ende November 2018 durch Rechtsanwältin F.________ vertreten worden war, am 7. Januar 2019 eigenhändig Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 24.12.2018 ist vollumfänglich aufzuheben. 2. Eventualiter: Das Strafverfahren ist an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen zur Vervollständigung der Beweisanträge. 3. Die Befangenheit des Staatsanwalt D.________ ist auf Amtes Wegen zu untersuchen und ein anderer Staatsanwalt mit dem Strafverfahren zu beauftragen.