Sie führten vormals eine Ehe und haben einen gemeinsamen Sohn, E.________. Am 24. Dezember 2018 verfügte der für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft D.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) was folgt: 1. Der von Rechtsanwalt B.________ am 03.12.18 eingereichte Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, vom 22.11.18 (CIV 161702) sowie die Honorarnote vom 20.11.18 werden zu den Akten erkannt. 2. Der von Rechtsanwältin F.________ am 30.11.18 gestellte Beweisantrag gemäss Ziff.