4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller - dem Gesuchsgegner 1 - dem Gesuchsgegner 2 Mitzuteilen: - dem Beschuldigten Bern, 15. März 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: