Darin beantragte er unter anderem auch, dass die Staatsanwälte B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) und C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 2) bei der Strafuntersuchung in den Ausstand zu treten hätten. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern eröffnete am 7. Februar 2019 nebst einem Beschwerdeverfahren (BK 19 52) ein Ausstandsverfahren. In ihren Stellungnahmen vom 12. Februar 2019 beantragten die Gesuchsgegner 1 und 2 die Abweisung des Gesuchs. Der Gesuchsteller hielt in seiner Replik vom 8. März 2019 am Ausstandsbegehren fest.