3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger 1/Gesuchsteller 1 - der Straf- und Zivilklägerin 2/Gesuchstellerin 2 - der Gesuchsgegnerin Mitzuteilen: - den Beschuldigten 1-6 Bern, 15. März 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell i.V. Oberrichter J. Bähler Die Gerichtsschreiberin: