___ ediert. Zudem holte die Gesuchsgegnerin von den Beschuldigten 4 Wahrnehmungsberichte ein. Hierbei handelte es sich offensichtlich nicht um eine einseitige Ermittlung des Sachverhalts oder um «Täterschutz». Inwiefern die Gesuchsgegnerin eine «gewisse Sympathie» für die Beschuldigten haben sollte, ist nicht auszumachen und wird von den Gesuchstellern 1 und 2 nicht näher begründet.