Auf das frist- und – als Laieneingabe gerade noch – formgerechte Ausstandsgesuch ist einzutreten. 2.2 Verfahrensgegenstand bildet vorliegend einzig die Frage, ob ein Ausstandsgrund gegen die Gesuchsgegnerin vorliegt. Die von den Gesuchstellern 1 und 2 mit Eingabe vom 26. Januar 2019 gleichzeitig erhobene Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vom 11. Januar 2019 wird in einem separaten Beschwerdeverfahren behandelt (Verfahrens-Nr. BK 19 46/47). 3. 3.1 Die verfassungsmässige Garantie von Art. 30 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) gewährleistet jeder Person, de-