Der Beschuldigte weise einschlägige Vorstrafen aus, sei psychisch instabil und lasse sich nicht therapieren. 8.2 In den Vorakten des Zwangsmassnahmengerichts finden sich unter anderem verschiedene Anzeigerapporte der Kantonspolizei Bern, denen zu entnehmen ist, dass die Polizei mehrfach wegen angeblich vom Beschwerdeführer verübten Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung, Drohungen, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte ausrücken musste. Es liegen sowohl Einvernahmeprotokolle des Beschwerdeführers als auch der Privatklägerin sowie eine Zeugenaussage betreffend einfacher Körperverletzung vor.