3. Die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Taten gründen zu einem grossen Teil in seiner früheren Beziehung zu D.________ (nachfolgend: Privatklägerin). Zwischen den beiden scheint es immer wieder zu Auseinandersetzungen, insbesondere auch zu gegenseitigen Tätlichkeiten gekommen zu sein. In den Haftakten finden sich Anzeigerapporte wegen Drohung, Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Ungehorsams gegen eine Fernhalteverfügung, alles wiederholt begangen und wegen weiterer Delikte. Auch soll sich der Beschwerdeführer wiederholt im Besitz von Crystal Meth befunden haben.