23 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘500.00, werden den Beschwerdeführenden unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Den Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren keine Entschädigung ausgerichtet.