731b Abs. 3 OR handelt es sich nicht um eine Konkurseröffnung im eigentlichen Sinn (WAT- TER/PAMER-WIESER, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht II, 5. Auf. 2016, N. 24 zu Art. 731b OR). Über die H.________ AG ist noch kein Konkursverfahren eröffnet worden, weshalb Art. 166 StGB mangels objektiver Strafbarkeitsbedingung nicht zur Anwendung gelangt. Dass die Staatsanwaltschaft vor diesem Hintergrund hinsichtlich Art. 166 StGB die Nichtanhandnahme verfügt hat, ist korrekt. 8.2.3 Was den Vorwurf ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher angeht, ist festzuhalten was folgt: Gemäss Art.