19 8.2.1 In der Erweiterungsanzeige vom 9. Dezember 2019 stellten die Beschwerdeführenden den Antrag, das Verfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 sei auf die Tatbestände der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) und der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB) auszuweiten. 8.2.2 Hinsichtlich des Vorwurfs der Unterlassung der Buchführung (Art.