Die 30 Seiten und 41 Beilagen umfassende Anzeige führte eingangs konkret die von den Beschwerdeführenden erhobenen Verdachtsmomente auf. Auch wenn keine allzu strengen Anforderungen an eine Anzeige gestellt werden dürfen, darf aus den eingangs genannten Straftatbeständen und den nachfolgenden Sachverhaltsschilderungen geschlossen werden, dass es den Beschwerdeführenden um eine strafrechtliche Würdigung der Nachfolgeregelung und Geschäftstätigkeiten der involvierten Personen geht. Die Ausführungen unter Rz.