Einer Folgelösung haben sich die Beschuldigten 1 und 2 nicht verschlossen, haben sie dem Beschwerdeführer 1 doch angeboten, die I.________ GmbH wieder zu übernehmen, wenn er im Gegenzug seine Anteile an der H.________ AG zurückgebe (vgl. Schreiben von Rechtsanwalt Q.________ an den Beschwerdeführer 1 vom 11. Juli 2017 und 11. September 2017, amtliche Akten pag. 05 010 017