All dies war letztlich ursächlich für den Stillstand der I.________ GmbH und damit auch für die Tatsache, dass dem im Grundlagenpapier Vereinbarten (insbesondere die vorgesehene Beschäftigung der Beschwerdeführenden für eine Dauer von 10 Jahren) bereits nach zweieinhalb Jahren nicht mehr nachgekommen werden konnte. Einer Folgelösung haben sich die Beschuldigten 1 und 2 nicht verschlossen, haben sie dem Beschwerdeführer 1 doch angeboten, die I.________ GmbH wieder zu übernehmen, wenn er im Gegenzug seine Anteile an der H.________ AG zurückgebe (vgl. Schreiben von Rechtsanwalt Q.____