Das Vorhaben der gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeit in der Schwimmbadbaubranche scheiterte auf einer zwischenmenschlichen Ebene, was letztlich zur Situation führte, dass keiner der Beteiligten die ihm angedachte Rolle so hat ausführen können, wie er es sich ursprünglich vorgestellt hat. Dies scheint schliesslich auch der oder ein Grund für den Rücktritt des Beschuldigten 1 als Geschäftsführer der I.________ GmbH gewesen zu sein. All dies war letztlich ursächlich für den Stillstand der I._____