GmbH sollte – unterstützt von der AG – lediglich noch ihre laufenden Aufträge erledigen und daneben und fortan als reine zudienende Dienstleisterin im Bereich S.________-Branche tätig sein. Dabei sollte sie der AG alles notwendige Fachwissen zur Verfügung stellen. Langfristig sollten die Angestellten der I.________ GmbH, mit Ausnahme des Beschwerdeführers 1, von der AG übernommen werden. Dass die H.________ AG schliesslich eine weitere Unternehmung erworben hat (die K.________ AG),