05 010 004 und 05 010 008). Auch die Aussagen, wonach man einerseits auf das Fachwissen des Beschwerdeführers 1 angewiesen gewesen sei, andererseits beabsichtigt gewesen sei, dass der Beschwerdeführer 1 nicht mehr arbeiten müsse, sondern dürfe, schliessen sich gerade im Fall von Nachfolgeregelungen nicht gegenseitig aus. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der bisherige Unternehmer die Nachfolger während einer gewissen Übergangszeit berät und begleitet, damit diese das spezifische Fachwissen erwerben und/oder noch laufende Geschäfte unter bisheriger Führung abgeschlossen werden können.