Auch die Beschwerdekammer gelangt zum Ergebnis, dass das gesamte Vorhaben schliesslich auf der zwischenmenschlichen Ebene gescheitert ist. Dabei geht es, wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, nicht darum, einer Partei die Verantwortung für das Scheitern zuzuschreiben. Wer welchen Anteil am Scheitern zu tragen hat, braucht an dieser Stelle nicht beurteilt zu werden. Anders als die Beschwerdeführenden kann die Beschwerdekammer aus allfälligem Unvermögen des