Im Gegenzug erhielt er 25% der Aktien der H.________ AG. Die Beschwerdeführenden waren weiterhin für «ihr» Schwimmbadtechnik- Unternehmen bzw. die I.________ GmbH tätig und wurden dafür entschädigt. Als operativer Geschäftsführer der I.________ GmbH wurde der Beschuldigte 1 eingesetzt. Eingetragen im Handelsregister war er als Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. Der Beschwerdeführer 1 war im Handelsregister als Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien vermerkt. Anfang des Jahres 2016 kam es zum Bruch zwischen den Parteien. Die I._____