___ GmbH für die O.________ GmbH gearbeitet habe, wodurch der I.________ GmbH ein Schaden entstanden sei. Das Zerwürfnis sei so gross gewesen, dass es anlässlich der Sitzung vom 15. Januar 2016, an welcher D.________ und F.________ sowie die beiden Beschuldigten teilgenommen haben, sogar zu Morddrohungen seitens von D.________ gegenüber den Beschuldigten gekommen sei. (zum Ganzen: Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 2. Juli 2019, amtliche Akten pag. 05 010 001 ff.) 6.3 Für die Beschwerdeführenden ist der Sachverhalt ungenügend abgeklärt und unrichtig festgestellt worden.