„Wenn du weitersprichst, dann bringe ich dich um". (zum Ganzen: Einvernahme des Beschuldigten 1 vom 6. Juni 2019, amtliche Akten pag. 05 001 001 ff.) Der Beschuldigte 2 gab zu Protokoll, dass der Beschuldigte 1 nur „auf dem Papier" Geschäftsführer der I.________ GmbH gewesen sei. Faktisch habe D.________ die Zügel in der Hand behalten. Das Problem sei gewesen, dass die Monteure und Angestellten zu D.________ in einem Abhängigkeitsverhältnis gestanden seien und er habe sie mit seiner „cholerischen Art" völlig im Griff gehabt.