Diese Abhängigkeit habe die Zusammenarbeit erschwert und es sei schwierig gewesen, das operative Geschäft überhaupt führen zu können. „Die unerträgliche Zusammenarbeit, der schlechte Ruf, das Nichtweiterkommen und die Sperrung jeglicher Anpassung" seien letztendlich die Gründe für seine Kündigung vom 30. September 2015 gewesen. Es sei unmöglich gewesen unter diesen Umständen zu arbeiten. Die Abschlusssitzung im Januar 2016 in einem Restaurant in T.________ (Ort) sei ausgeartet. D.________ habe die Sitzung mit den Worten geschlossen: „Wenn du weitersprichst, dann bringe ich dich um".