12 F.________ sowie der Beschuldigte 2 involviert gewesen. Den Inhalt hätten D.________ und der Beschuldigte 2 definiert. Seines Wissens habe sich D.________ daneben auch separat beraten lassen. Der Beschuldigte 1 habe bei diesem Geschäft die Rolle des Vermittlers, das Ehepaar D.________ die Rolle der Verkäuferschaft und der Beschuldigte 2 die Rolle des Käufers eingenommen.