Es habe schon vor ihm Kandidaten gegeben, die für eine Nachfolge in Frage gekommen seien. Auf einer Baustelle beim Beschuldigten 2 (damals Kunde) habe er dessen Interesse an einer möglichen Nachfolgelösung geweckt. Der Kontakt zwischen dem Beschuldigten 2 und D.________ sei bilateral auf der vorerwähnten Baustelle zustande gekommen. Aus diesem Kontakt sei dann das „Grundlagenpapier für eine Zusammenarbeit“ vom 7. Oktober 2013 entstanden. Bis zur Ausarbeitung des Grundlagenpapiers seien nebst ihm, D.________,