6.2 6.2.1 Den Beschuldigten 1 und 2 wird vorgeworfen, dass sie das bestehende Vertrauensverhältnis zum Beschwerdeführer 1 ausgenutzt und ihn sowie seine Ehefrau hinsichtlich der Unternehmensnachfolge getäuscht, irregeführt und geschädigt hätten. Die Nachfolgeregelung sei «eine im Wirtschaftsverkehr absolut atypische und einseitige Gestaltung» gewesen. Die Beschuldigten hätten u.a. beabsichtigt, sie (die Beschwerdeführenden) innerhalb von zweieinhalb Jahren komplett aus dem Unternehmen zu drängen und die I.________ GmbH auszuhöhlen.