3.3.3 Zur Anzeige gebracht wurde ferner eine Urkundenfälschung. Die Beschwerdeführenden werfen dem Beschuldigten 1 mit Blick auf dessen angebliches Rücktritts- /Kündigungsschreiben vom 30. September 2015 zu Handen der I.________ GmbH Urkundenfälschung durch Rückdatierung vor. Das vorgenannte Kündigungsschreiben sei der I.________ GmbH erst im Januar 2016 – aufgrund einer Meldung des Handelsregisteramts – zur Kenntnis gebracht worden (Anzeigebeilage 31, amtliche Akten pag. 04 001 127 f.). Das Kündigungsschreiben sei zuvor – d.h. im September 2015 – nie bei der I._____