Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist insoweit einzutreten. 3.3 Näherer zu prüfen ist die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), der Verletzung von Fabrikationsund Geschäftsgeheimnissen (Art. 162 StGB), der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden (Art. 153 StGB), der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) und der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).