__ AG noch, jedoch sind sowohl der Beschwerdeführer 1 als auch die Beschuldigten 1 und 2 aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Aktenkundig ist schliesslich, dass zwischen den Parteien Zivilverfahren hängig sind (vgl. Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 2. Juli 2019 Z. 133, amtliche Akten pag. 05 010 005; ferner Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 3. September 2019, amtliche Akten pag. 15 002 035 ff.).