__ GmbH mit Schreiben vom 13. Januar 2016 darauf hin, dass infolge Ausscheidens des Beschuldigten 1 als Geschäftsführer die Unterschriftenregelung neu bestimmt und gemeldet werden müsse. Da Letzteres nicht geschah, erfolgte am 31. August 2017 eine amtliche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Anzeigebeilagen 32 und 33, amtliche Akten pag. 04 001 129 f.). Am 6. September 2018 löste das Regionalgericht Bern-Mittelland die I.________ GmbH aufgrund nicht behobenen Organisationsmängel gestützt auf Art. 731b OR auf (Anzeigebeilage 16, amtliche Akten pag. 04 001 193 f.)