04 001 127). Per 11. Januar 2016 nahm das Handelsregisteramt die Löschung vor. Aktenkundig ist weiter, dass das Handelsregisteramt am 20. November 2015 die tags zuvor von der I.________ GmbH beantragte Eintragung der Sitzverlegung der I.________ GmbH von Belp nach Steffisburg mangels Statutenänderung zurückgewiesen hat (Anzeigebeilage 29 und 30, amtliche Akten pag. 04 001 124 f.). Ferner wies es die I.________ GmbH mit Schreiben vom 13. Januar 2016 darauf hin, dass infolge Ausscheidens des Beschuldigten 1 als Geschäftsführer die Unterschriftenregelung neu bestimmt und gemeldet werden müsse.