Gemäss Ziff. 1.9 des Grundlagenpapiers war zudem vereinbart, dass die Ausführungen aller Schwimmbad- und Wassertechnikaufträge (von der Offerte bis zum Auftragsende) neu über die (damals noch zu gründende) H.________ AG abgewickelt würden. Die I.________ GmbH sollte – unterstützt von der AG – lediglich noch ihre laufenden Aufträge erledigen und daneben und fortan als reine, zudienende Dienstleisterin im Bereich S.________-Branche tätig sein. Dabei sollte sie der AG alles notwendige Fachwissen zur Verfügung stellen. Langfristig sollten die Angestellten der I._____