___ AG. Gemäss Grundlagenpapier war weiter beabsichtigt, dass der Beschwerdeführer 1 als Berater (ohne operative Geschäftsleitungsfunktion) bei der I.________ GmbH angestellt bleiben und dafür einen Lohn sowie Gewinnbeteiligung (befristet auf 10 Jahre) erhalten soll. Seine Ehefrau, die Beschwerdeführerin 2, sollte bis zu ihrer ordentlichen Pensionierung als Sekretärin angestellt bleiben. Als operativer Geschäftsführer der I.________ GmbH wurde der Beschuldigte 1 eingesetzt. Gemäss Ziff.