__ gekommen sein. Die Beschwerdeführenden pflegten im damaligen Zeitpunkt zu beiden Beschuldigten ein gutes Verhältnis. Der Beschuldigte 1 ist Patensohn der Beschwerdeführerin 2 und Sohn des Beschuldigten 3, der Treuhänder und Buchhalter der Beschwerdeführenden gewesen ist. Zum Beschuldigten 2 soll sich aus einer Kundenbeziehung ein Freundschaftsverhältnis entwickelt haben (amtliche Akten pag. 004 001 006). Die schliesslich getroffene Nachfolgelösung wurde in einem Grundlagenpapier festgehalten, welches am 7. Oktober 2013 vom Beschuldigten 2 und dem Beschwerdeführer 1 unterzeichnet worden ist (amtliche Akten pag. 004 001 036 ff.).