den vereinbarten Kaufpreis entzogen (amtliche Akten pag. 04 001 002 ff., insbesondere Rz. 5). Die Beschwerdeführenden werfen u.a. die Frage auf, was genau mit den Aktiven und dem operativen Geschäft (insbesondere den Kundendaten) passiert sei und welche geschäftlichen Verflechtungen und Geldflüsse unter den verschiedenen Gesellschaften stattgefunden hätten. So seien die Mittelflüsse, die konzerninternen Verbuchungen, Verrechnung und Vergabe von Aufträgen unklar. Gleich verhalte es sich mit dem Verbleib der Lagerbestände, des Mobiliars und der Telefon- und EDV-Anlagen (vgl. dazu Stellungnahme im Rahmen der Frist gemäss Art.