325 StGB) auszuweiten sei (zum Ganzen: amtliche Akten pag. 15 002 005 ff.). Hintergrund der von den Beschwerdeführenden erhobenen Vorwürfe ist eine im Jahr 2013 getroffene Nachfolgeregelung zwischen den Beschwerdeführenden und den Beschuldigten 1 und 2. Diese wurde in den Jahren 2013 bis 2016 umgesetzt und endete in scheinbar unüberwindbaren Differenzen. Die Beschwerdeführenden werfen den Beschuldigten zusammengefasst vor, dass diese ihnen eine atypische, einseitige und ungesicherte Nachfolgeregelung aufgezwungen hätten.