vor, vermutlich begangen zwischen Juni 2013 und Oktober 2018 (Zeitpunkt der Anzeigeerstattung) zum Nachteil der I.________ GmbH, der H.________ AG, der J.________ (Einzelunternehmen), der Beschwerdeführenden und vermutlich weiterer Personen (amtliche Akten pag. 04 001 002 ff.). Im Rahmen der Frist gemäss Art. 318 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) stellten sie überdies den Antrag, dass das Verfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 auf den Verdacht der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) sowie der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB) auszuweiten sei (zum Ganzen: amtliche Akten pag.