Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 wies die Staatsanwaltschaft die Mehrheit der Beweisanträge ab. Gleichentags stellte sie das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 und 2 ein und nahm die am 9. Dezember 2019 unter dem Titel «Verfahrensantrag» eingereichte weitere Anzeige gegen dieselben nicht an die Hand. Ebenfalls nicht an die Hand genommen wurde die Anzeige gegen C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3). Gegen die Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügung liessen D.________ und F.______