, am 9. Dezember 2019 mehrere Beweisanträge. Ferner beantragten sie unter dem Titel «Verfahrensantrag», dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 auf den Verdacht der Unterlassung der Buchführung sowie der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher und «unter den bisherigen Titeln auf den nachfolgend beschriebenen Sacherhalt rund um die H.________ AG» auszuweiten sei. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 wies die Staatsanwaltschaft die Mehrheit der Beweisanträge ab.