__ und F.________, welche sich als Privatkläger konstituiert hatten, die Verfahrenseinstellung in Aussicht und setzte ihnen Frist zur Einreichung von Beweisanträgen. Innert zweimal gewährter Fristerstreckung stellten die Privatkläger D.________ und F.________, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 9. Dezember 2019 mehrere Beweisanträge.