3 führen, bedingen doch Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen, in denen gleichzeitig auch abgelehnte Beweisanträge behandelt werden, immer einen grösseren Aufwand, als wenn der abgelehnte Beweisantrag vorab in einem eigenständigen Rechtsmittelverfahren behandelt würde. Auf die Beschwerde ist vor diesem Hintergrund wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht einzutreten.