Das Ergebnis des beantragten Gutachtens habe wegweisende Auswirkungen auf das gesamte Verfahren, da mit diesem eine Urheberrechtsverletzung bewiesen und damit die Berechtigung des Strafantrags erwiesen wäre. Würde die zur Ablehnung des Beweisantrags führende irrige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft erst im Rahmen einer Beschwerde gegen die (in Aussicht gestellte) Einstellungsverfügung beurteilt werden, hätte dies einen Mehraufwand zur Folge, wären dann doch auch die anderen von der Staatsanwaltschaft abgelehnten Beweisanträge und damit verbundenen Rechtsfragen – wie beispielsweise die Frage, ob es