1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 17. Juli 2017 ein Strafverfahren (u.a.) gegen C.________ und A.________ wegen unlauteren Wettbewerbs und Urheberrechtsverletzung. In Gang gesetzt wurde das Verfahren durch eine Anzeige der E.________ GmbH (Straf- und Zivilklägerin; nachfolgend: Beschwerdeführerin) vom 15. Juni 2017. Am 28. Oktober 2019 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Einstellung des Verfahrens beabsichtige. Gleichzeitig setzte sie ihnen eine Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen.