Gesamtschaden gemäss Anzeigerapport vom 10. Dezember 2019 ca. CHF 500.00). Da auch nachdem der Beschwerdeführer am 24. November 2019 in flagranti bei der Begehung einer Sachbeschädigung angehalten worden war, weiterhin Sachbeschädigungen durch ähnlich aussehende Tags der Polizei gemeldet oder auf Patrouille festgestellt wurden (vgl. die bei den Akten liegenden Anzeigerapporte), bestehen ferner erhebliche und konkrete Anhaltspunkte für die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer auch in Zukunft weitere Vergehen (Sachbeschädigungen) begehen wird. Die Erstellung eines DNA-Profils ist somit auch zum Zweck der Aufklärung von zukünf-