Ähnliches gilt für die Nachbarn, die unmittelbar nach der Tat Wahrnehmungen gemacht haben und wichtige Zeugen sind. Aus den Akten geht hervor, dass diese regen und engen Kontakt zum Beschuldigten und seiner Familie hatten und haben und daher Beeinflussungsversuche durchaus wahrscheinlich sind.), kann offen gelassen werden.