Auch wenn bereits vor der Tat nicht mehr alle Familienmitglieder in einem gemeinsamen Haushalt lebten, ist die emotionale Bindung unter ihnen insbesondere auch mit Blick auf die Herkunft aus einer Kultur mit sehr engen und starken Familienbindungen und strengen Hierarchien doch immer noch sehr eng. Es ist offensichtlich, dass die übrigen Familienmitglieder sich in einer äusserst belastenden Situation befinden, indem sie sowohl zum Privatkläger als auch zum Beschuldigten eine enge persönliche, emotionale und Bindung haben, welche sie zwangsläufig in Gewissens- und Loyalitätskonflikte treibt.