Der Beschuldigte wird eines gravierenden Verbrechens verdächtigt, womit ihm bei entsprechender Verurteilung eine lange Freiheitsstrafe droht. Weiter ist der Beschuldigte in der Schweiz nur wenig verwurzelt und verfügt – abgesehen von seinen Kindern, zu denen das angebliche Opfer gehört – über kein ausgeprägtes Beziehungsnetz. Zudem lebt der Beschuldigte von der Sozialhilfe und geht mithin keiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz nach.