Er verfüge nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für eine Flucht. Der Irak stelle für ihn keine Fluchtdestination dar, zumal äusserst traumatische Erlebnisse mit dem Herkunftsland verbunden seien, die ihn dazu bewogen hätten, in die Schweiz zu flüchten. Das Beziehungsnetz des Beschwerdeführers möge quantitativ nicht ausgeprägt sein, es sei aber qualitativ sehr ausgeprägt, zumal die Beziehung zu den Kindern und deren Wohlergehen sein zentraler Lebensinhalt darstelle, was nicht zuletzt aus dem Briefverkehr aber auch aus den Aussagen des Beschwerdeführers und von Auskunftspersonen hervorgehe.