Urteile des Bundesgerichts 1B_150/2015 vom 12. Mai 2015 E. 3.1, 1B_285/2014 vom 19. September 2014 E. 3.3). 4.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei zwar irakischer Staatsangehöriger, lebe aber seit mehr als 15 Jahre in der Schweiz. Die Schweiz sei ihm zur Heimat geworden und er unterhalte keine Beziehungen mehr zu Personen im Irak. Auch wenn er nur gelegentlich Aushilfsjobs gehabt habe, sei er stets durch die Haushaltarbeit und die Betreuung der Kinder ausgelastet gewesen. Er verfüge nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für eine Flucht.